- Finanzplankredit
- Gesellschafterdarlehen, das auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage beruht und im Rahmen der Finanzplanung fest vorgesehen ist. Es stellt eine einlagegleiche Leistung (⇡ Einlage) dar und wird unmittelbar dem haftenden Kapital zugerechnet.- Rechtsfolgen: (1) Keine Teilnahme des Gesellschafters mit seiner Forderung aus dem F. bei Insolvenz; (2) GmbH und GmbH & Co. KG: Keine Rückzahlung des F. nach Kriseneintritt (§§ 30–31 GmbHG analog); (3) KG: Diente der F. zur Abdeckung der Haftsumme, so ist die (vorzeitige) Rückzahlung des F. als Einlagenrückgewähr anzusehen.
Lexikon der Economics. 2013.